Fraunberg verbindet Generationen mit Herz und Tatkraft
Entdecken Sie unser umfassendes Angebot an Hilfeleistungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Unsere Hilfeleistungen im Detail:
Die Hilfeangebote ergeben sich aus dem Hilfebedarf und dem ehrenamtlichen Helferangebot. Der ehrenamtliche Einsatz unserer Helfer_innen versteht sich als zeitlich begrenzte Unterstützung.
Die Einsatzleitung nimmt Hilfebedarfe auf und sucht eine_n passenden Helfer_in aus unserem Helfer_innenpool aus. Sie organisiert und koordiniert die Einsätze und ist Ansprechpartner für alle Formalitäten in Bezug auf die Einsätze. Ein Anspruch auf Hilfeleistung besteht nicht.
Einsatzleitung: Tel.0162/312 01 99
Besuchdienst/Begleitung (keine Pflege) 7€
Begleitung zum Arzt, Einkaufen, Krankenhausbesuche, Friedhof, Behördengänge, Spaziergängen. (ggf. mit Rollstuhlführung)
Besuch zu Hause, Gesellschaft leisten/Gespräche/Vorlesen/Spiele
Fahrdienste 7€
Fahrten zum Arzt, Krankenhaus, Therapie, Schule, Kindergarten, Bahn/Bus, Fahrten zum Wertstoffhof
Unterstützung im Haushalt (keine Dauerhilfe) 8€
Wohnung aufräumen, Staubsaugen, Wäschepflege, Essen vorbereiten/zubereiten, Schnee räumen
Besorgungen 7€
Einkäufe, Besorgungen
Garten 7€
Rasen mähen, Grabpflege, Obst/Gemüse ernten
Betreuung der Wohnung in Abwesenheit 7€
Briefkasten leeren, Balkon-/Zimmerpflanzen gießen
Kinderbetreuung 7€
Beaufsichtigung, Hausaufgabenbetreuung
Flüchtlingshilfe 7€
Fahrten ab/zu Kindergarten/Kita
Begleitung bei Arztbesuchen oder Behörden
Weitere Unterstützung soweit wir sie leisten können
Unterstützende Dienste 7€
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
Hilfe bei schriftliche Arbeiten
Einstiegshilfe zum Umgang mit dem Computer
Handwerkliche Tätigkeiten 7€
Kleine handwerkliche Tätigkeiten, wie Bohren/ Dübeln, kleine Reparaturen
Hilfe beim Aufbau/Abbau von Möbeln
Der Preis von 7€ bzw. 8€, wird pro angefangene Stunde berechnet.
Inhaber einer Sozialcard erhalten Ermäßigungen.
Die Kilometerpauschale bei Fahrdiensten beträgt
pro Kilometer 0,30€. Die Kilometerpauschale gilt ausschließlich
für Fahr-und Besorgungsdienste, nicht für An- und Abfahrt zum Hilfebedürftigen, sowie bei anderen Leistungen.